AG1 Wieviel Laien braucht die Strafjustiz? Sind SchöffInnen entbehrlich? Was macht einen guten Richter, eine gute Richterin aus? Referent:innen Rechtsanwältin Johanna Braun (München) RinLG Dr Mirja Feldmann (z.Zt. OLG Karlsruhe) Dr. habil. Oliver Gerson (Nürnberg) Dr. Monika von Walter, Schöffin Moderation: Rechtsanwalt Stefan Allgeier (Mannheim) Anknüpfend an die Schlussdiskussion des 46. Strafverteidigertages in Bochum soll an die These von Dr. Oliver Gerson angeknüpft werden, ob Schöff:innen in der Strafjustiz entbehrlich sind. Dabei soll zunächst rechtsvergleichend über die Landesgrenze hinausgeschaut und Erfahrungen im Umgang mit SchöffInnen ausgetauscht werden. Insbesondere soll der Frage nachzugehen sein, ob das Schöffenamt eine Schwachstelle der Resilienz in der Strafjustiz darstellt. Andererseits kann gerade der Laie einen Blick auf Sachverhalte werfen, der näher an der Lebenswirklichkeit sein kann, als dies manchem Richter und mancher Richterin möglich ist und somit eine Chance für die Verteidigung bieten. Dabei steht auch die Frage des Umfangs der Beteiligung von Schöff:innen durch einen aktuellen Beschluss des KG Berlin vom 21.06.2024, 3 Ws 25/24 zur Diskussion. Die Arbeitsgruppe möchte aber darüber hinaus auch erarbeiten, was überhaupt einen guten Richter oder eine gute Richterin ausmacht, ob im Rahmen der Einstellungsverfahren Nachbesserungsbedarf besteht und wie es mit der Weiterbildung von Richtern und Richterinnen aussieht. Hier kann auch ein Blick auf Großbritannien geworfen werden, wo Richter:innen zunächst mindestens zwei Jahre als Rechtsanwält:innen tätig gewesen sein müssen und somit einen anderen Blick erfahren. Aus Verteidigungssicht soll auch das Problem der unbekannten Schöff:innen thematisiert werden und die Notwendigkeit frühzeitiger Befassung mit den Schöff:innen im konkreten Verfahren und den Missstand, dass dies beim Amtsgericht erst unmittelbar vor Beginn der Hauptverhandlung bekanntgegeben wird. Angesichts der aktuellen Reformbestrebungen der Bundesregierung zur StPO bekommt das Thema Schöff:innen ein besonderes Gewicht: Durch einen möglichen Beweistransfer der Ermittlungen in die Hauptverfahren und die Aushöhlung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes würden Schöff:innen zu reinen Statist:innen, die keine Möglichkeit mehr hätten, selbständig den Beweiswert von Ermittlungserkenntnissen zu prüfen. Auch die Konsequenzen hieraus sollen in der AG thematisiert werden AG2 Wie steht es wirklich um das Ermittlungsverfahren der StPO? Reformbedarf, Digitalisierung und Verteidigungsrechte auf dem Prüfstand Referent:innen RAin Dr. Christina Brosthaus (Köln) OStA Andreas Brück (ZAC NRW, Köln) RA Prof. Dr. Björn Gercke (Köln) LOStA Dr. Benjamin Krause, Frankfurt a.M. (angefragt) RAin Gül Pinar (Hamburg) RA Prof. Dr. Ulrich Sommer (Köln) Moderation: RA Dr. Martin Wilke (Köln) & RA Dr. Andreas Grözinger (Köln) Auch wenn sich die derzeit diskutierte (und im Koalitionsvertrag angekündigte) Reform der StPO formal auf die Hauptverhandlung beschränken soll, wird das Ermittlungsverfahren nicht unberührt bleiben (Stichwort: Beweistransfer). Mit der zu befürchtenden Durchbrechung des Unmittelbarkeitsprinzips, abgeschliffenen Verteidigungsrechten und einem insgesamt beschleunigten Hauptverfahren wird die (oft mangelnde) Qualität des Ermittlungsverfahrens noch bedeutsamer als dies jetzt schon der Fall ist. Die Arbeitsgruppe nimmt aus aktuellem Anlass die wichtigsten Brennpunkte und Reformideen unter die Lupe – von der Nutzung künstlicher Intelligenz und Forensik, über Datenlieferungsvereinbarungen nach § 110 StPO, bis hin zu zentralen Fragen der Transparenz, Dokumentation und dem Schutz von Berufsgeheimnisträgern. Besonders im Zeitalter der elektronischen Akte stehen Defizite, Chancen und Risiken der digitalen Akteneinsicht sowie die rechtlichen und praktischen Herausforderungen zwangsweiser Smartphone-Entsperrung und Online-Ermittlungsmaßnahmen im Mittelpunkt. Referent:innen aus Wissenschaft und Praxis diskutieren alle relevanten Facetten: Ist das Ermittlungsverfahren noch qualitätsgesichert? Wie viel Spielraum bleibt künftig für die Verteidigung? Welche Standards sind bei der Beweisgewinnung, Dokumentation und beim Schutz sensibler Daten unerlässlich? Wie kann eine Balance zwischen effizienten Ermittlungen und rechtsstaatlicher Kontrolle geschaffen werden? Gerade jetzt, da maßgebliche Themen in Expertengremien oft noch vertraulich behandelt werden, bietet uns der Strafverteidigertag die einzigartige Chance, eine kritische Gegenöffentlichkeit zu schaffen, eigene Positionen sichtbar zu machen und die kommenden Reformen nicht nur zu begleiten, sondern aktiv mitzugestalten. Die AG sucht eine unabhängige, offene und faktenbasierte Debatte zur Qualität und Zukunft des Ermittlungsverfahrens – und für eine starke, selbstbewusste Verteidigung in unsicherer Zukunft. Bringen Sie Ihre Erfahrungen ein und diskutieren Sie mit. AG3 Antifaschisten in Robe? Politische Strafverteidigung in Zeiten von Trump/Musk und AfD Referent:innen Rechtsanwältin Gabriele Heinecke (Hamburg) Prof. Dr. Charlotte Schmitt-Leonardy (Universität Bielefeld) Rechtsanwalt Prof. Dr. Jürgen Taschke (Frankfurt/Main) Rechtsanwalt Dr. Lukas Theune (Geschäftsführer des RAV, Berlin) Moderation: RA Arne Timmermann (Hamburg) Die ersten Strafverteidigervereinigungen gründeten sich vor 50 Jahren im Jahr 1976. Der erste Strafverteidigertag fand im Jahr 1977, dem Jahr des »Deutschen Herbstes«, unter dem Titel »Schutz durch das Strafrecht – Schutz vor dem Strafrecht: Verteidigung im Widerstreit« statt. Zentrale Themen damals: Berufsverbote, Ermittlungsverfahren, Überwachungsaktionen und Ehrengerichtsverfahren gegen Kolleg:innen, die in Verfahren gegen vermeintliche RAF-Mitglieder und Unterstützer:innen tätig waren, Gesetzesänderungen, die sich konkret gegen Verteidigungsrechte richteten (Kontaktverbotsgesetz, Verbot der Mehrfachverteidigung). Befürchtet wurde eine Erosion des Rechtsstaats und ein Rückfall in totalitäre Verhältnisse. Heute stehen politische Strafprozesse wie die damaligen Stammheim-Verfahren nicht mehr vergleichbar prominent in der öffentlichen Diskussion. Die Befürchtung, dass rechtsstaatliche Garantien des Grundgesetzes geschliffen werden, die Gewaltenteilung faktisch abgeschafft wird und rassistische Stigmatisierungen maßgeblichen Einfluss auf Gesetzgebung und Rechtsprechung erlangen, ist aber heute aktueller denn je. Wie sollten sich politisch denkende und handelnde Rechtsanwält:innen in dieser gesellschaftlichen Situation verhalten? Gibt es heute noch einen Konsens darüber, was »systemkritische Strafverteidigung« bedeutet? Was lernen wir aus der Geschichte der politischen Strafverteidigung? AG 4 Verteidigung in der Untersuchungshaft Referent:innen Rechtsanwältin Cheyenne Blum (München) Dr. Bastian Dorenburg (Staatsanwaltschaft Berlin) angefragt Prof. Dr. Christine Morgenstern (Ruhruniversität Bochum) Rechtsanwältin Lea Voigt (Bremen) Vertreter:in Anti-Folter-Komitee (angefragt) Moderation: Rechtsanwältin Christine Siegrot (Hamburg) Die Verteidigung konzentriert sich vornehmlich auf die Vermeidung von Untersuchungshaft. Gelingt dies nicht, werden die Möglichkeiten, Belastungen, unmenschliche und erniedrigende Behandlungen neben dem Freiheitsentzug zu verhindern, von uns oft nicht ausgeschöpft. Der gesetzgeberische Zweck der Untersuchungshaft ist die Sicherung des Strafverfahrens, also die Gewährleistung, dass die Beschuldigten in der Hauptverhandlung anwesend sind bzw. diese ohne Verdunklungshandlungen durchgeführt werden kann. Tatsächlich haben die Bedingungen der Untersuchungshaft Strafcharakter. Soziale Isolation durch rigide Trennungsanordnungen und Besuchsbedingungen, Briefkontrollen, unzureichende medizinische Versorgung und sich ausdehnende Einschlusszeiten sind einige Beispiele. Neben einem europäischen Vergleich der Haftbedingungen in der Untersuchungshaft bietet die Arbeitsgruppe einen tieferen Einblick in die Ausgestaltung der Untersuchungshaft in deutschen Gefängnissen. Für Erwachsene und Jugendliche / Heranwachsende. Im Mittelpunkt steht die Frage mit welchen Strategien, insbesondere (Rechts)Mitteln wir die Haftbedingungen für unsere Mandant:innen verbessern können. AG 5 Alles Beweismittel oder was? Referent:innen Rechtsanwalt Prof. Endrik Wilhelm (Radebeul) Prof. Dr. Christian Rückert (Universität Bayreuth) Prof. Lennart May (MSB Medical School Berlin) Rechtsanwältin Laura Farina Diederichs (Berlin) Moderation: Rechtsanwalt Andreas Boine Die AG knüpft an die AG »Suspekt |