Räume der Unfreiheit

42. Strafverteidigertag

2. - 4. März 2018

Münster

Veranstalter:
Baden-Württembergische Strafverteidiger e.V. | Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V. | Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V. | Hamburger Arbeitsgemeinschaft für Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V. | Vereinigung Hessischer Strafverteidiger e.V. | Strafrechtsausschuss des Kölner Anwaltverein e.V. Strafverteidigerinnen- und Strafverteidigerverein Mecklenburg-Vorpommern e.V. | Vereinigung Niedersächsischer und Bremer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V. | Strafverteidigervereinigung NRW e.V. | Vereinigung Rheinland-Pfälzischer und Saarländischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V. | Strafverteidiger Sachsen/Sachsen-Anhalt e.V. | Schleswig-Holsteinische Strafverteidigervereinigung e.V.

Räume der Unfreiheit

Ende der 90er Jahre prägte der Begriff des »Raums der Freiheit« die rechtspolitische Debatte. Nicht erst seit die dahinter stehende europäische Idee durch Nationalisten infrage gestellt wurde, zeichnet sich ab, dass nicht die Freiheit, sondern die Unfreiheit Konjunktur hat. Unerwünschtes soll durch Strafe eingedämmt, die Unerwünschten sollen durch Einschluss (oder Abschiebung) ausgeschlossen werden. 

Der letzte Strafverteidigertag befasste sich bereits mit der Eroberung des Gesellschaftlichen durch das Strafrecht. Der kommende Strafverteidigertag soll einen Blick auf die andere Seite werfen, dorthin, wo die Bestraften und Ausgeschlossenen unter Verwahrung oder Führungsaufsicht leben, und befasst sich mit Technologien der Identifizierung möglicher Straftäter. Ist das Resozialisierungsziel mehr als eine leere Formel, die auf dem Papier steht? Funktioniert das Strafrechtssystem noch, das der Idee nach konkrete Normverletzungen sanktionieren soll (und nicht vorrangig den »Täter«), wenn (potentiell) deviante Personen und Gruppen medial, politisch und zunehmend auch justiziell als »Feinde« identifiziert werden? Welche Strafbarkeiten sind aufgrund gesellschaftlichen Wandels historisch (und gehören »entrümpelt«), welche neuen Straftatbestände erwarten uns im Fahrwasser wirtschaftlich-technologischer Entwicklung? Und: Was geschieht mit einer Gesellschaft, wenn das freiheitssichernde Strafrecht zum staatlichen Feindstrafrecht wird - wie in der Türkei? 

Programm

Freitag, 2. März 2018

18.30 Uhr  Eröffnung und Begrüßung 

19.00 Uhr  Eröffnungsvortrag 

                  RA Dr. Frank Nobis [Iserlohn]

                  »Strafrecht in Zeiten des Populismus«

anschl./ca. 

20.30 Uhr  Empfang im Foyer des Messe und Congress Centrums

 

Samstag, 3. März 2018 

9.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr

                  Arbeitsgruppen (ausf. Beschreibung) 

 

17.30 Uhr   Aktuelles aus Europa 
                      RA Carl W. Heydenreich informiert über aktuelle 
                      Entwicklungen des europäischen Strafrechts

18.00 Uhr  (Rechts-)Historischer Vortrag 

                  Prof. Dr. Ingo Müller - Fortsetzung des historischen 
                       Vortrags vom 41. Strafverteidigertag

 

Sonntag, 4. März 2018 

10.00 - 12.30 Uhr  

Schlussdiskussion: »Feindstrafrechtsstaat Türkei«

Ende der Veranstaltung gegen 12.30 Uhr

Freitag, 2. März 2018

 

A R B E I T S G R U P P E N

 

AG 1 : Die Haftanstalt als »gefährlicher Ort«

Der Freiheitsstrafe in ihrer heutigen Form und Ausgestaltung ist kein gutes Zeugnis auszustellen: Sie mindert die soziale Anschlussfähigkeit und die Integrationschancen der Bestraften; Resozialisierung – obwohl Vollzugsziel – findet in der Praxis nur selten statt. Nach Verbüßung der Freiheitsstrafe werden rund 50 % der Erwachsenen und 70 % der Jugendlichen und Heranwachsenden rückfällig. Unter den Gefangenen ist eine zunehmende Zahl psychischer Erkrankungen zu beobachten, die – unabhängig von der ohnehin schon schlechten medizinischen Versorgung – regelmäßig unbehandelt bleiben. Gewalt unter Gefangenen ist Alltag, die Suizidrate bei Gefangenen ist ca. zwölfmal so hoch wie im Durchschnitt der Bevölkerung. Hinzu kommen soziale Verrohung und Vereinsamung. Das Phänomen der Entsozialisierung statt Resozialisierung ist keine graue Theorie, sondern sozialpsychologisch breit erforscht. 

Damit einher geht ein weiteres Phänomen: Haftanstalten sind auch Orte der »Radikalisierung«. Inhaftierte sind anfälliger für systemfeindliche Ideologien, der Staat, seine Institutionen und die sie tragende Gesellschaft werden zum gemeinsamen Feind. 

Auch in Zeiten, in denen der Schrei nach Strafe allgegenwärtig scheint, will die AG nach Alternativen zur Freiheitsstrafe (und Untersuchungshaft) suchen. Wie kann Strafprävention statt Strafvollzug gelingen? Kann man den »gefährlichen Ort« Gefängnis abschaffen?

Referent*innen:  Dr. Katharina Bennefeld-Kersten [Leiterin Bundesarbeitsgruppe Suizidprävention im Justizvollzug] | Prof. Dr. em. Frieder Dünkel [Universität Greifswald] | Thomas Galli [Augsburg] | N.N. 

Moderation & Leitung: RA Thomas Koll [Aachen]

 

AG 2 : Führungsaufsicht 

Das Instrument der Führungsaufsicht hat in den letzten Jahren gefühlt deutlich an Gewicht gewonnen. Beigetragen dazu haben die Reformen des Strafgesetzbuchs aus 2007 und 2011. Diese Entwicklung und die Möglichkeiten der Verteidigung gegen die Führungsaufsicht und Konsequenzen daraus sollen in der Arbeitsgruppe erörtert werden. Besonderes Gewicht kommt dabei der Anordnung und Ausgestaltung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (Fußfessel) zu, die mutmaßlich über die Führungsaufsicht hinaus ausstrahlen wird.

Referent*innen: Dr. Anne Bräuchle | Prof. Dr. Jörg Kinzig [beide: Universität Tübingen] | N.N. | RA Dr. Jan Oelbermann [Berlin] Moderation & Leitung: RAin Verina Speckin [Rostock]

 

AG 3 : Die Wirklichkeit lebenslanger Freiheitsstrafen 

Seit der Leitentscheidung des BVerfG v. 21. Juni 1977 (BVerfGE 45, 187) gilt die lebenslange Freiheitsstrafe weithin als vereinbar mit der grundrechtlich geschützten Menschenwürde. Übersehen wird dabei gerne, dass das Verfassungsgericht in seiner Begründung (2. Leitsatz) durchaus Zweifel an der Vereinbarkeit des Vollzugs lebenslanger Freiheitsstrafe mit Art. 1 Abs. 1 GG sah. Die seinerzeit vom Gericht befragten Gutachter waren zu widersprüchlichen Ergebnissen gekommen bei der Frage, ob »der Vollzug der lebenslangen Freiheitsstrafe ... zwangsläufig zu irreparablen Schäden ... führt«. Immerhin die Hälfte der angehörten Gutachter hatte dies bejaht (und die Mehrheit der schriftlichen Gutachten!). Das Gericht hatte dies zu Lasten des Grundrechtsträgers gewertet, den Gesetzgeber zugleich aber angehalten, die schädlichen Folgen lebenslanger Freiheitsentziehung zu erforschen. Dieser besonderen Beobachtungspflicht ist der Gesetzgeber auch vierzig Jahre später noch immer nicht nachgekommen.

Die AG wird sich vor allem mit der Vollstreckung und dem Vollzug der lebenslangen Freiheitsstrafe beschäftigen. Dabei sollen Wissenschaftler*innen und Praktiker*innen aus dem Vollzug die Erkenntnisse über Auswirkungen von unabsehbar langen Freiheitsstrafen auf die Eingesperrten darstellen. Zugleich soll ein Blick auf die Rechtswirklichkeit bei der Verhängung von lebenslangen Freiheitsstrafen eingegangen werden.

Referent*innen: Prof. Dr. Bernd-Dieter Meier [Hannover] | Dr. Tobias Müller-Monning [JVA Butzbach] | Prof. Dr. Sabine Nowara [Düsseldorf] | RA Prof. Dr. Helmut Pollähne [Bremen] 

Moderation & Leitung: RA Dr. Holger Nitz [Hannover]

 

AG 4 : Pre-Crime, Crime und Überwachung

Grundlage eines rechtsstaatlichen Strafrechts sollte sein, dass eine Strafe nur verhängt werden kann, wenn zuvor eine real begangene Straftat bewiesen werden kann. Seit längerem ist allerdings festzustellen, dass Überwachungsmaßnahmen weit in das Vorfeld der Begehung von Straftaten ausgedehnt werden. Die dafür angewendeten Methoden setzen die Ermächtigung der Polizei voraus, große Menge an Daten zu erheben, zu sammeln oder auf diese zuzugreifen und diese Daten schließlich zu verwerten. 

Ganz alltägliche Praxis der Ermittlungsbehörden ist die Anwendung der in den §§ 100a ff. StPO geregelten Instrumentarien oder die Gewinnung von Daten über die Auswertung von beschlagnahmten Datenträgern. Rechtsschutzmöglichkeiten gegen diese Maßnahmen sind begrenzt. In Fällen verdeckter Überwachungsmaßnahmen erfahren Betroffene regelmäßig erst im Nachhinein, dass entsprechende Überwachungsmethoden gegen sie angewandt wurden.

Die Begehrlichkeiten der Sicherheitspolitik, die rechtlichen Grundlagen solcher Maßnahmen auszudehnen, sind groß. Die Einführung der heimlichen Online-Durchsuchung und der Quellentelekommunikationsüberwachung in die StPO im Juni 2017 haben hier einen neuen Meilenstein gesetzt. 

Die AG wird sich mit der grundsätzlichen Entwicklung genauso wie mit den praktischen Konsequenzen befassen. Die Verwertung der erhobenen Daten im Strafverfahren stellt die Verfahrensbeteiligten regelmäßig vor das Problem, wie die Erhebung und Auswertung der Daten technisch, tatsächlich und rechtlich zu bewerten ist. Die Überprüfung polizeilicher Ermittlungsarbeit durch unabhängige forensisch erfahrene Sachverständige erfolgt - wenn überhaupt – auf Initiative der Verteidigung. Vielen Verteidiger*innen, fehlt es aber an Grundkenntnissen, um das von Polizei und Staatsanwaltschaft behauptete Ermittlungsergebnis überprüfen zu können.

Referenten: Dr. Ulf Buermeyer [Berlin] | Simon Egbert M.A. [Universität Hamburg] | Prof. Dr . Tobias Singelnstein [Bochum] | N.N.

Moderation & Leitung: RAin Angela Furmaniak [Lörrach]

 

AG 5 : Die Aufweichung des Erziehungsprinzips im Jugendstrafrecht durch schuld- und feindstrafrechtliche Tendenzen

Das Jugendstrafrecht war in den letzten Jahren von einer Reihe von Gesetzesänderungen geprägt, denen gesetzgeberische Zielvorstellungen zugrunde lagen, die mit dem im Jugendstrafrecht geltenden Erziehungsprinzip nicht ohne Weiteres in Einklang zu bringen waren. 

Zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang die Erweiterung der »Opferrechte« im Jugendstrafverfahren, die Einführung des sog. Warnschussarrestes, die Verschärfung der maximalen Strafandrohung bei Kapitaldelikten für heranwachsende Angeklagte und die Ermöglichung der Anwendung der Sicherungsverwahrung auf nach Jugendstrafrecht Verurteilte. Parallel dazu verfestigen sich in der ober- und höchstrichterlichen Rechtsprechung Tendenzen, nach denen Jugendstrafe ohne weitere Voraussetzungen bereits dann verhängt werden können soll, wenn durch den jugendlichen oder heranwachsenden Angeklagten ein bestimmtes Maß an Schuld verwirklicht wurde. Zugleich werden die Voraussetzungen, unter denen bei heranwachsenden Angeklagten wegen fehlender Nachreifeperspektive Erwachsenenstrafrecht angewandt werden kann, immer weiter verwässert.

Rechtspolitische Forderungen aus den Reihe der Koalitionsparteien gehen teils noch deutlich weiter: Dort wurden in jüngster Vergangenheit die generelle Herausnahme Heranwachsender aus dem Anwendungsbereich des Jugendstrafrechts, die Erweiterung der zu verhängenden Höchst(jugend)strafen und die Ausweitung beschleunigter und vereinfachter Verfahren gefordert. Parallel hierzu werden auf polizeilicher und staatsanwaltschaftlicher Ebene Intensiv- und Mehrfachtäterkonzepte umgesetzt, die deutliche feindstrafrechtliche Komponenten aufweisen und bei denen der vermeintlich notwendige Schutz der Allgemeinheit vor entsprechenden Tätergruppen als Zielvorstellung dominiert. Mit jugendlichen und heranwachsenden Flüchtlingen rücken außerdem zunehmend Beschuldigte in den Fokus der Strafverfolgung, denen aus apokryphen Erwägungen heraus besonders leichtfertig die Vorzüge des Jugendstrafrechts verwehrt werden.

Die AG soll kritisch beleuchten, ob diese jüngsten Entwicklungen den bislang beherrschenden Zielgedanken des Jugendstrafrechts, die Erziehung jugendlicher Delinquenten, ernsthaft gefährdet und - falls dies zu bejahen wäre - wie hiergegen vorgegangen werden kann.

Referent*innen: Prof. Dr. Marc Coester [Hochschule f. Wirtschaft u. Recht, Berlin] | Prof. Dr. Ralf Kölbel  [Universität München] | RA Dr. Toralf Nöding 
[Berlin] | OStA Dr. Martin Schacht  [Staatsanwaltschaft Kalrsruhe]  | Prof. Dr. Sabine Swoboda [Ruhr-Universität Bochum]

Moderation & Leitung: RAin Dr. Kersten Woweries [Berlin]

 

AG 6 : Entkriminalisierung und Entrümpelung 

Ein Schrei nach Freiheit ist auch ein Schrei nach weniger Strafe. Reformbemühungen dazu gab es immer wieder. Im Anschluss an die »Bremer Erklärung« des Strafverteidigertages 2017 wollen wir eine sinnvolle und effiziente Modernisierung des Strafrechts erarbeiten. Nach einem historischen Überblick sollen Alternativen zur Kriminalisierung anhand des bestehenden Strafrechtssystems in Deutschland einerseits und Probleme der Kriminalisierung und Entkriminalisierung in einer im 21. Jahrhundert veränderten globalen Gesellschaft diskutiert werden. Als Ergebnis der Arbeitsgruppe wollen wir einen Katalog sinnvoller und durchsetzbarer Änderungen vorstellen. Vorschläge sind jederzeit unter rumpelkammer(at)strafverteidigertag.de willkommen.

Referent*innen: RA Tim Burkert [Hamburg] | Prof. Dr. Christine Hentschel [Universität Hamburg] | Prof. Dr. Michael Jasch [Polizeiakademie NDS] | 
Prof. Dr. Sebastian Scheerer [Universität Hamburg] | N.N.

Moderation & Leitung: RA Arne Timmermann [Hamburg]

 

AG 7 : StPO - Nach der Reform ist vor der Reform 

Zu Beginn der vergangenen Legislaturperiode hatte die GroKo in ihrer Koalitionsvereinbarung beschlossen, das allgemeine Strafverfahren und das Jugendstrafverfahren durch eine große Reform »unter Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze« effektiver und praxistauglicher auszugestalten. Dazu wurde beim BMJV eine Expertenkommission angesiedelt, die bis zur Mitte der Wahlperiode Vorschläge für den Gesetzgeber erarbeiten sollte. Vor diesem Hintergrund stellte sich der 39. Strafverteidigertag in Lübeck 2015 die Frage, was denn im deutschen Strafprozess wirklich reformbedürftig ist, und beschloss in den Arbeitsgruppen einige zentrale Forderungen an den Reformgesetzgeber. 

Das »Gesetz zur effektiveren und praxistauglichen Ausgestaltung des Strafverfahrens« ist am 23.08.2017 verkündet worden und bereits in Kraft getreten. Leider sind nur wenige der von uns diskutierten und von der Expertenkommission geforderten Vorschläge zur Stärkung der Rechte der Beschuldigten und der Partizipation der Verteidigung Gesetz geworden. Auch jetzt ist der Gesetzgeber wieder davon ausgegangen, dass sich Effizienz und Praxistauglichkeit des Strafverfahrens auf der einen und die Stärkung der Beschuldigtenrechte auf der anderen Seite unvereinbar gegenüberstehen. 

Aber wir bleiben – zu Beginn der neuen Legislaturperiode - am Ball. Die Arbeitsgruppe wird eine kritische Bestandsaufnahme des Reformgesetzes vornehmen und einen Katalog eigener rechtspolitischer Forderungen für eine bessere StPO diskutieren. 

Referent*innen: Prof. Dr. Robert Esser [Universität Passau] | RA Prof. Dr. 
Michael Tsambikakis [Köln] | RA Stefan Conen [Berlin] | StA PD Dr. Jens 
Dallmeyer [Frankfurt/Main] | RiLG Dr. Markus Löffelmann [Berlin]

Moderation & Leitung: RA Dirk Petri [Köln]

 

AG 8 : Erleben, Verstehen, Voraussehen  

Verteidiger*innen-Verhalten reflektieren

Die Konzeption der AG wurde für den Strafverteidigertag in Münster erneut weiterentwickelt. So wurde von den Teilnehmer*innen inzwischen ein Pool von Spielsituationen geschaffen, der die gesamten Interaktionen zwischen Verteidiger*innen und den weiteren Beteiligten thematisch erfasst. Das darstellende Spiel kann die gesamte Bandbreite von der Hauptverhandlung über Situationen im Richterzimmer bis hin zu Gesprächen mit dem Mandanten im Büro oder in der JVA thematisieren. »Getragen und gestaltet wird die Rechtsprechung (und Rechtsfindung; A.M.) von Menschen mit ihren Stärken und Schwächen, die den Beteiligten keineswegs verborgen bleiben und (…) auch gar nicht verborgen werden sollten« (Dieterich, T.; Richterleben; BWV; 2016). 

Auch wenn Sie diese AG nicht besuchen wollen, beachten Sie bitte die von uns für das Materialheft ausgewählten Texte!

Die Teilnehmerzahl ist auf 30 Personen begrenzt. Ein AG-Wechsel während des Tages ist nicht erwünscht. Interessent*innen melden sich bitte vorab verbindlich für die AG an. Die Anmeldung zur Arbeitsgruppe wird schriftlich bestätigt. 

Referent*innen: RA Andreas Mroß [Lübeck] | Nele Neitzke [Künstlerische Leitung JUNGES THEATER am Landestheater Linz] | Swantje Nölke [Theaterpädagogin, Schauspiel Leipzig]

 

 

A N M E L D U N G   6   I N F O R M A T I O N

 

Bitte melden Sie sich online an unter http://www.strafverteidigervereinigungen.org/Strafverteidigertage/strafverteidigertag2018.htmlbzw. www.strafverteidigertag.de.