Veranstaltung- und Seminararchiv

Ereignis

Materielles Sexualstrafrecht

11.10.2014 10:00 -17:00

Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, 

wir laden ein zu einem Fortbildungsseminar

Materielles Sexualstrafrecht

 

Referenten: RA Dr. h.c. Rüdiger Deckers, Düsseldorf

                     RiBGH Prof. Dr. Ralf Eschelbach, Karlsruhe

 

am 11.10.2014, 10:00 - 17:00 Uhr

in Hannover, Novotel, Podbielskistr. 21-23

 

Themenübersicht:

Nachdem wir im Frühjahr mit großem Zuspruch ein Seminar zur Verteidigung in Sexualstrafverfahren mit dem Schwerpunkt Aussagepsychologie und Glaubwürdigkeitsgutachten durchgeführt haben, soll es in diesem Seminar um das materielle Sexualstrafrecht gehen. Das Sexualstrafrecht ist in den letzten Jahren der Motor einer kontinuierlichen Strafrechtsverschärfung, so sind die diversen Änderungen des Rechts der Sicherungsverwahrung stets durch sexuell motivierte Straftaten veranlasst worden. Gleiches gilt für die andauernden Ausweitungen der Opferrechte zu Lasten von Beschuldigtenrechten, wobei die Opferrolle  immer wieder antizipiert wird.

Im Bereich des materiellen Sexualstrafrechts sind dem hastig agierenden Strafgesetzgeber Fehler unterlaufen, die zumindest zum Teil Verteidigungsmöglichkeiten eröffnen, davon wird oft nicht ausreichend Gebrauch gemacht. So ist z. B. der minder schwere Fall des einfachen sexuellen Missbrauchs von Kindern ersatzlos gestrichen worden, bei schweren sexuellen Missbrauch ist der minder schwere Fall aber erhalten geblieben. Dies führt zu Wertungswidersprüchen im Zusammehang mit Art. 103 II GG. 

 

Im Seminar soll die Inkongruenz der Strafrahmen und die Praxis erörtert werden, wonach die Rechtsprechung mit der Annahme einer Sperrwirkung der höheren Mindeststrafe auf die beschriebene Problematik reagiert. Ob dabei Richterrecht contra legem bestehen kann, wurde bislang nicht hinterfragt. 

 

Eine weitere Problematik stelle die anachronistische Strafschärfung der Rückfalltat nach § 176a I StGB dar. Insgesamt sollen in dem Seminar verfassungsrechtliche  Bedenken im Hinblick auf den Schuldgrundsatz und das Bestimmtheitsgebot erörtert werden.

Dramatisch wirkt die Entwicklung des Pornographiestrafrechts, wo inzwischen sogar Strafverteidiger selbst bei professionellem Umgang mit dem zum Aktenbestandteil gehörenden Bildmaterial in die Gefahr der eigenen Strafbarkeit wegen Drittbesitzverschaffung geraten können.

Die Beispiele, wie sehr die Aufmerksamkeit der Strafverteidigung auch auf Details des materiellen Rechts gerichtet sein muss. Vor diesem Hintergrund soll die Veranstaltung einige Problemfälle des materiellen Sexualstrafrechts beleuchten und Zusammenhänge mit dem Verfassungsrecht und dem Strafverfahrensrecht aufzeigen.

 

Seminarankündigung Materielles Sexualstrafrecht zum Download

 

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

 

Rechtsanwalt Dr. Nitz

- Vorsitzender -