Veranstaltung- und Seminararchiv

Ereignis

Aktuelles Steuer- und Wirtschaftsstrafrechts

18.09.2004 10:00 -17:00

Referenten:
Rechtsanwalt Christian Landowski, Oldenburg

Rechtsanwalt Stefan Dierkes, Oldenburg

Ort: Bremen, Maritim Congress Centrum, Hollerallee 99

Das Seminar wird zwei Schwerpunkte der Verteidigung in Wirtschafts- bzw. Steuerstrafverfahren behandeln: zum einen die Unternehmensabrechnung und Jahresabschlußanalyse, zum anderen die Fragen der steuerstrafrechtlichen Selbstanzeige und der Verjährung.

Die Referenten sind ausgewiesene Experten: Rechtsanwalt Landwowski ist Fachanwalt für Strafrecht, Rechtsanwalt Dierkes Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater.

Themenübersicht:

1. Unternehmensrechnung, Jahresabschlussanalyse nach HGB, IAS, US-GAAP (Jahresabschlußanalyse, Informationsbasis, Bestandteile des Jahresabschlusses, Aufgabe der Bilanzanalyse, Traditionelle Bilanzanalyse, Neuere Ansätze der Bilanzanalyse, Grenzen der Bilanzanalyse, Strukturbilanz, Aufbereitungsarbeiten, Investitions-, Finanzierungs- und Liquiditätsanalyse sowie mögliche weitere Analysen)

2. Steuerstrafrechtliche Selbstanzeige (Selbstanzeige nach § 371 AO, Formen der Selbstanzeige, Inhalt der Selbstanzeige, Ausschlussgründe, Steuer- und Bußgeldverfahren, Entdeckung der Tat, Steuernachentrichtung, Folgen einer wirksamen Selbstanzeige, Rechtsbehelfsverfahren)

3. Steuerstrafrechtliche Verjährung

 

(Bei Abgabe von Steuererklärungen, ohne Abgabe von Steuererklärungen, Verjährung beim Gehilfen)

Die Teilnehmer erhalten eine Bescheinigung nach § 15 FAO.

Anmeldungen bitte ausschließlich schriftlich, per Fax (0511 / 383 97 88) oder Email (vnbs@strafverteidiger-vnbs.de) an die Geschäftsstelle der VNBS.

Die Teilnahmegebühr beträgt 100,00 € für Mitglieder der Strafverteidigervereinigungen und 150,00 € für Nichtmitglieder. Die Teilnahmegebühr ist zahlbar mit der Anmeldung, und zwar ausschließlich durch Überweisung auf das Konto der VNBS Postbank Hannover, Konto-Nr. 21327-308, BLZ 250 100 30 (bitte keine Schecks!). Wir weisen darauf hin, dass mit der Anmeldung der Seminarvertrag zustande kommt. Für den Fall unzureichender oder überzähliger Anmeldung behalten wir uns den Rücktritt vor.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass bei kurzfristigen Abmeldungen (ab eine Woche vor Seminarbeginn) die Seminargebühr von uns geltend gemacht werden muss und wir in diesem Fall grundsätzlich keine Rückerstattung der Gebühr vornehmen können. Mit einer Übertragung der Teilnahmeberechtigung sind wir jedoch einverstanden, sofern uns Name und Anschrift des Ersatzteilnehmers rechtzeitig mitgeteilt werden.