Veranstaltung- und Seminararchiv

Ereignis

Verteidigung in Kapitalsachen und psychiatrische Begutachtung

12.06.2004 10:00 -17:00

Referenten:
Rechtsanwalt Gerhard Baisch BremenDr. Michael von der Haar, Chefarzt der Fachabteilung Bad Rehburg des LKH Wunstorf

Ort: Hannover, Crowne Plaza Hotel Schweizerhof, Hinüberstr. 6

Themenübersicht:

1. Qualitätsstandards für das psychiatrische Gutachten (Vorbereitung; Erstkontakt; Anamnese; Test, insbes. zur Gefährlichkeit; technische Untersuchung; Diagnose; Vortrag in der Hauptverhandlung)

2. Verteidigungsstrategien im Zusammenhang mit psychiatrischen Gutachten (Auswahl im Konflikt mit StA und Gericht; Fehleranalyse; Gegengutachten der Verteidigung; Einzelfragen der Zusammenarbeit mit dem Gutachter)

3. Schuldfähigkeit im Spannungsfeld von Rechtsprechung und Medizin (§§ 20, 21; Affektdelikte; Intoxikation und Vollrausch; fremde Kulturen)

4. Schuldfähigkeit und Maßregeln („Vom Regen in die Traufe“: §§ 63, 64 StGB als „Nebenstrafe“; schwere Persönlichkeitsstörungen)

5. „Wegsperren für immer“ – aktuelle Tendenzen und Gegenstrategien (besondere Schuldschwere; §§ 213 und 323a; Sozialtherapie und nachträgliche SV; Prognosegutachten)

Die Teilnehmer erhalten eine Bescheinigung nach § 15 FAO.

Anmeldungen bitte ausschließlich schriftlich, per Fax oder Email an die Geschäftsstelle der VNBS (s.o.).

Die Teilnahmegebühr beträgt 100,00 € für Mitglieder der Strafverteidigervereinigungen und 150,00 € für Nichtmitglieder. Die Teilnahmegebühr ist zahlbar mit der Anmeldung, und zwar ausschließlich durch Überweisung auf das Konto der VNBS Postbank Hannover, Konto-Nr. 21327-308, BLZ 250 100 30 (bitte keine Schecks!). Wir weisen darauf hin, dass mit der Anmeldung der Seminarvertrag zustande kommt. Für den Fall unzureichender oder überzähliger Anmeldung behalten wir uns den Rücktritt vor.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass bei kurzfristigen Abmeldungen (ab eine Woche vor Seminarbeginn) die Seminargebühr von uns geltend gemacht werden muss und wir in diesem Fall grundsätzlich keine Rückerstattung der Gebühr vornehmen können. Mit einer Übertragung der Teilnahmeberechtigung sind wir jedoch einverstanden, sofern uns Name und Anschrift des Ersatzteilnehmers rechtzeitig mitgeteilt werden.