Veranstaltung- und Seminararchiv

Ereignis

Prognosegutachten - Einführungsseminar

01.12.2007 10:00 -17:00

Referenten:
VRiLG Dr. Thomas Wolf, Marburg
Dr. Ulrich Diekmann, LKH Wunstorf

in Hannover, Novotel, Podbielskistr. 21 - 23

Prognosegutachten spielen in der Strafrechtspflege eine zunehmend große Bedeutung. Dies gilt im Hauptverfahren zumindest für die Rechtsfolgenentscheidung (Anordnung von Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus bzw. der Entziehungsanstalt, Sicherungsverwahrung, Vorbehalt der Sicherungsverwahrung), außerdem natürlich im Verfahren über die nachträgliche Sicherungsverwahrung und die bedingte Entlassung. Auch im Strafvollzug wird z. B. über Lockerungen in vielen Fällen erst nach Vorlage eines oder mehrerer Prognosegutachten entschieden.

In dem Seminar werden u. a. folgende Punkte behandelt:

  • gesetzliche Grundlagen der Kriminalprognose
  • Rechtsprechung der ordentlichen Gerichte und des BVerfG zur Kriminalprognose
  • Mindestanforderungen für Prognosegutachten aus rechtlicher und medizinischer Sicht (Anwendungsbereich, Auswahl des Sachverständigen, Fehler in Gutachten)
  • Einzelfragen: Vollzug / Vollstreckung; Lockerungsgutachten; Reform der Führungsaufsicht; Pflichtverteidigung

Die Teilnehmer erhalten eine Bescheinigung nach § 15 FAO.

Anmeldungen bitte ausschließlich schriftlich, per Fax (0511 / 383 97 88) oder Email (vnbs@strafverteidiger-vnbs.de) an die Geschäftsstelle der VNBS.

Die Teilnahmegebühr beträgt 130,00 € für Mitglieder der Strafverteidigervereinigungen und 190,00 € für Nichtmitglieder. Für Kolleginnen und Kollegen, die nicht länger als drei Jahre zur Anwaltschaft zugelassen sind, beträgt der Beitrag 100,00 € (Mitglieder) bzw. 150,00 € (Nichtmitglieder). Die Teilnahmegebühr ist zahlbar mit der Anmeldung, und zwar ausschließlich durch Überweisung auf das Konto der VNBS Postbank Hannover, Konto-Nr. 21327-308, BLZ 250 100 30 (bitte keine Schecks!). Wir weisen darauf hin, dass mit der Anmeldung der Seminarvertrag zustande kommt. Für den Fall unzureichender oder überzähliger Anmeldung behalten wir uns den Rücktritt vor.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass bei kurzfristigen Abmeldungen (ab eine Woche vor Seminarbeginn) die Seminargebühr von uns geltend gemacht werden muss und wir in diesem Fall grundsätzlich keine Rückerstattung der Gebühr vornehmen können. Mit einer Übertragung der Teilnahmeberechtigung sind wir jedoch einverstanden, sofern uns Name und Anschrift des Ersatzteilnehmers rechtzeitig mitgeteilt werden.