Veranstaltung- und Seminararchiv
Ereignis
Aktuelles Straf- und Strafverfahrensrecht
24.10.2009 10:00 -17:00Referenten:
RA Hans Holtermann, Hannover
RA Dr. Holger Nitz, Hannover
in Hannover, Crowne Plaza Hotel Schweizerhof, Hinüberstr. 6
Kurz vor Ende der Legislaturperiode hat der Bundestag eine Reihe von Gesetzen verabschiedet, die erhebliche Veränderungen im materiellen Recht (Kronzeugenregelung), vor allem aber im Verfahrensrecht mit sich bringen (U-Haft, Deal, Nebenklage). Die neue Gesetzeslage soll auf dem Seminar vorgestellt und dazu Verteidigungsstrategien entwickelt werden.
Themenübersicht:
- Neues im Recht der Untersuchungshaft
Belehrungs- und Benachrichtigungspflichten; Vollzug der U-Haft, Zuständigkeiten; Akteneinsicht, Auskünfte aus den Akten; Pflichtverteidigerbestellung - Verständigung im Strafverfahren
Erörterung des Verfahrensstands; Verständigung im Hauptverfahren, Strafober- und –untergrenze; Aufkündigung des Deals; Rechtsmittel(verzicht) - Kronzeugenregelung
Voraussetzung und Folgen der Strafzumessungsregel; Strafandrohungen - Änderungen im Recht der Nebenklage
Geänderter Nebenklagekatalog; Prozesskostenhilfe; Belehrungspflichten; Zeugenbeistand
Die Teilnehmer erhalten eine Bescheinigung nach § 15 FAO (5,5 Zeitstunden).
Anmeldungen bitte ausschließlich schriftlich, per Fax (0511 / 383 97 88) oder Email (vnbs@strafverteidiger-vnbs.de) an die Geschäftsstelle der VNBS.
Die Teilnahmegebühr beträgt 130,00 € für Mitglieder der Strafverteidigervereinigungen und 190,00 € für Nicht-mitglieder. Für Kolleginnen und Kollegen, die nicht länger als drei Jahre zur Anwaltschaft zugelassen sind, beträgt der Beitrag 100,00 € (Mitglieder) bzw. 150,00 € (Nichtmitglieder). Die Teilnahmegebühr ist zahlbar mit der Anmeldung, und zwar ausschließlich durch Überweisung auf das Konto der VNBS Postbank Hannover, Konto-Nr. 21327-308, BLZ 250 100 30 (bitte keine Schecks!). Wir weisen darauf hin, dass mit der Anmeldung der Seminarvertrag zustande kommt. Für den Fall unzureichender oder überzähliger Anmeldung behalten wir uns den Rücktritt vor. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass bei kurzfristigen Abmeldungen (ab eine Woche vor Seminarbeginn) die Seminargebühr von uns geltend gemacht werden muss und wir in diesem Fall grundsätzlich keine Rückerstattung der Gebühr vornehmen können. Mit einer Übertragung der Teilnahmeberechtigung sind wir jedoch einverstanden, sofern uns Name und Anschrift des Ersatzteilnehmers rechtzeitig mitgeteilt werden.