Veranstaltung- und Seminararchiv

Ereignis

Revisionsrecht

06.11.2010 10:00 -17:00

Referenten:
RA Prof. Dr. Reinhold Schlothauer, Bremen
RA Klaus-Ulrich Ventzke, Hamburg

in Bremen, Maritim Hotel / Congress Centrum, Hollerallee 99

 

Das Seminar richtet sich sowohl an solche Teilnehmer, die sich mit den Grundzügen des Revisionsverfahrens und insbesondere den Formalien der Rechtsmitteleinlegung und Begründung der Verfahrensrüge vertraut machen wollen, als auch an solche, die sich über aktuellste Tendenzen der BGH-Rechtsprechung zum Verfahrensrecht und den Konsequenzen für das Revisionsverfahren informieren wollen.

Themenübersicht:

  • Formalien der Revisionseinlegung und der Revisionsbegründung
  • Präklusion von Revisionsrügen (Widerspruchslösung, gerichtliche Entscheidung)
  • Protokollberichtigung (bei Verfahrensrügen)
  • die erfolgreiche Revisionsbegründung (und warum es keine Patentrezepte gibt)
  • aktuelle Entscheidungen der BGH-Senate 

 

Die angesprochenen Themen sollen anhand von Fällen aus der Praxis und insbesondere der Revisionsrechtsprechung mit den Teilnehmern diskutiert werden unter der Fragestellung, ob und ggf. wie den sich steigernden revisionsgerichtlichen Zumutungen begegnet werden kann.  

 

Die Teilnehmer erhalten eine Bescheinigung nach § 15 FAO (5,5 Zeitstunden).

Anmeldungen bitte ausschließlich schriftlich, per Fax (0511 / 383 97 88) oder Email (vnbs@strafverteidiger-vnbs.de) an die Geschäftsstelle der VNBS.

 Die Teilnahmegebühr beträgt 130,00 € für Mitglieder der Strafverteidigervereinigungen und 190,00 € für Nicht-mitglieder. Für Kolleginnen und Kollegen, die nicht länger als drei Jahre zur Anwaltschaft zugelassen sind, beträgt der Beitrag 100,00 € (Mitglieder) bzw. 150,00 € (Nichtmitglieder). Die Teilnahmegebühr ist zahlbar mit der Anmeldung, und zwar ausschließlich durch Überweisung auf das Konto der VNBS Postbank Hannover, Konto-Nr. 21327-308, BLZ 250 100 30 (bitte keine Schecks!). Wir weisen darauf hin, dass mit der Anmeldung der Seminarvertrag zustande kommt. Für den Fall unzureichender oder überzähliger Anmeldung behalten wir uns den Rücktritt vor. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass bei kurzfristigen Abmeldungen (ab eine Woche vor Seminarbeginn) die Seminargebühr von uns geltend gemacht werden muss und wir in diesem Fall grundsätzlich keine Rückerstattung der Gebühr vornehmen können. Mit einer Übertragung der Teilnahmeberechtigung sind wir jedoch einverstanden, sofern uns Name und Anschrift des Ersatzteilnehmers rechtzeitig mitgeteilt werden.