Veranstaltung- und Seminararchiv

Ereignis

RVG - Die Vergütung in Strafsachen

01.10.2011 10:00 -17:00

Referent:      RA Detlef Burhoff, Münster

in Oldenburg, City Club Hotel, Europaplatz 4 - 6

 

Das RVG ist inzwischen mehr als 7 Jahre alt. Da ist es Zeit, eine erste Bilanz zu ziehen. Deshalb soll in der Veranstaltung ein Überblick über den Stand der Rechtsprechung und die derzeitigen Brennpunkte bei der Anwendung des RVG gegeben werden. Behandelt werden die mit § 14 RVG zusammenhängenden Fragen, die Abgeltungsbereiche der einzelnen Gebühren, der sog. persönliche Geltungsbereich des RVG (Stichwort u.a.: Zeugenbeistand), die Nr. 4141 VV RVG und die bei Einziehung und Verfall entstehende Gebühr Nr. 4142 VV RVG. Daneben steht der Referent auch zur Beantwortung aktueller Gebührenfragen der Teilnehmer zur Verfügung.

 

Die Teilnehmer erhalten eine Bescheinigung nach § 15 FAO (5,5 Zeitstunden).

Anmeldungen bitte ausschließlich schriftlich, per Fax (0511 - 383 97 88) oder per Email (vnbs(at)strafverteidiger-vnbs.de) an die Geschäfsstelle der VNBS.

Die Teilnahmegebühr beträgt 130,00 € für Mitglieder der Strafverteidigervereinigungen und 190,00 € für Nichtmitglieder. Für Kolleginnen und Kollegen, die nicht länger als drei Jahre zur Anwaltschaft zugelassen sind, beträgt der Beitrag 100,00 € (Mitglieder) bzw. 150,00 € (Nichtmitglieder). Die Teilnahmegebühr ist zahlbar mit der Anmeldung, und zwar ausschließlich durch Überweisung auf das Konto der VNBS Postbank Hannover, Konto-Nr. 21327-308, BLZ 250 100 30 (bitte keine Schecks!). Wir weisen darauf hin, dass mit der Anmeldung der Seminarvertrag zustande kommt. Für den Fall unzureichender oder überzähliger Anmeldung behalten wir uns den Rücktritt vor. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass bei kurzfristigen Abmeldungen (ab eine Woche vor Seminarbeginn) die Seminargebühr von uns geltend gemacht werden muss und wir in diesem Fall grundsätzlich keine Rückerstattung der Gebühr vornehmen können. Mit einer Übertragung der Teilnahmeberechtigung sind wir jedoch einverstanden, sofern uns Name und Anschrift des Ersatzteilnehmers rechtzeitig mitgeteilt werden.