Veranstaltung- und Seminararchiv

Ereignis

Heimliche Ermittlungsmethoden

12.11.2011 10:00 -17:00

Referenten: 
RA Dr. Wolfgang Rentzel-Rothe, Bremerhaven
RA Horst Wesemann, Bremen


in Bremen, Maritim Hotel & Congress Centrum, Hollerallee 99


Themenübersicht:

  • Heimliche Ermittlungen: worum geht es praktisch; wie funktioniert das?
  • Rechtsgrundlagen, Anordnungsvoraussetzungen
  • Überwachung der Telekommunikation: Inhaltliche Gesprächsüberwachung, Funkzel-lenabfrage / Zielwahlsuche, Auskunft über Verkehrsdaten, Auskunft über Bestands-daten, IMSI-Catcher, E-Mail-Verkehr, Internet-Telefonie („Quellen-TKÜ“)
  • Überwachung unter Einsatz technischer Mittel: Wohnraumüberwachung, akustische Überwachung außerhalb von Wohnungen, Bildaufnahmen und technische Mittel, län-gerfristige Observation, Schleppnetzfahndung, Rasterfahndung
  • Personelle Überwachung: Verdeckter Ermittler, NOEB, „Internetstreife“, Vertrauens-person, Polizeiliche Beobachtung, Postüberwachung
  • Verteidigungsaktivitäten: Kenntnisnahme und Aufbereitung der Informationen, Hilfskräf-te, Hilfsmittel
  • Rechtsbehelfe: „traditionelle“ Rechtsmittel; § 101 Abs. 7 StPO
  • Hauptverhandlung: Kontrolle der Einführung der Ergebnisse; Widerspruchserfordernis


Die Teilnehmer erhalten eine Bescheinigung nach § 15 FAO (5,5 Zeitstunden).

Anmeldungen bitte ausschließlich schriftlich, per Fax (0511 / 383 97 88) oder Email (vnbs(at)strafverteidiger-vnbs.de) an die Geschäftsstelle der VNBS.

Die Teilnahmegebühr beträgt 130,00 € für Mitglieder der Strafverteidigervereinigungen und 190,00 € für Nicht-mitglieder. Für Kolleginnen und Kollegen, die nicht länger als drei Jahre zur Anwaltschaft zugelassen sind, beträgt der Beitrag 100,00 € (Mitglieder) bzw. 150,00 € (Nichtmitglieder). Die Teilnahmegebühr ist zahlbar mit der Anmeldung, und zwar ausschließlich durch Überweisung auf das Konto der VNBS Postbank Hannover, Konto-Nr. 21327-308, BLZ 250 100 30 (bitte keine Schecks!). Wir weisen darauf hin, dass mit der Anmeldung der Seminarvertrag zustande kommt. Für den Fall unzureichender oder überzähliger Anmeldung behalten wir uns den Rücktritt vor. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass bei kurzfristigen Abmeldungen (ab eine Woche vor Seminarbeginn) die Seminargebühr von uns geltend gemacht werden muss und wir in diesem Fall grundsätzlich keine Rückerstattung der Gebühr vornehmen können. Mit einer Übertragung der Teilnahmeberechtigung sind wir jedoch einverstanden, sofern uns Name und Anschrift des Ersatzteilnehmers rechtzeitig mitgeteilt werden.