Veranstaltung- und Seminararchiv

Ereignis

Strafzumessung

17.11.2012 10:00 -17:00

Referent: Prof. Dr. Bernd-Dieter Meier, Hannover

Ort: Novotel, Podbielskistr. 21 - 23, 30163 Hannover

Zeit: Samstag, 17.11.2012, 10.00 - 17.00 Uhr

Themenübersicht:

  • Grundlagen der Strafzumessung (§ 46 StGB)
  • Voraussetzungen der Strafrahmenverschiebung
  • Verteidigungsstrategien im Zusammenhang mit Wiedergutmachung
  • kurze Freiheitsstrafen
  • Wie komme ich zur richtigen Strafe? Das Plädoyer der StA und seine Angriffspunkte
  • Umgang mit Parallelstrafen
  • Entziehung der Fahrerlaubnis – Verlagerung auf den Verwaltungsrechtsweg?
  • Vermögensabschöpfung
  • Über den Einzelfall hinaus: Umgang mit regionaler Ungleichheit          
  • Härtere Bestrafung der Armutskriminalität
  • Beweisanträge zur Strafzumessung

Die Teilnehmer erhalten eine Bescheinigung nach § 15 FAO (5,5 Zeitstunden).

Anmeldungen bitte ausschließlich schriftlich, per Fax (0511 / 383 97 88) oder Email (vnbs@strafverteidiger-vnbs.de) an die Geschäftsstelle der VNBS.

Die Teilnahmegebühr beträgt 130,00 € für Mitglieder der Strafverteidigervereinigungen und 190,00 € für Nicht-mitglieder. Für Kolleginnen und Kollegen, die nicht länger als drei Jahre zur Anwaltschaft zugelassen sind, beträgt der Beitrag 100,00 € (Mitglieder) bzw. 150,00 € (Nichtmitglieder). Die Teilnahmegebühr ist zahlbar mit der Anmeldung, und zwar ausschließlich durch Überweisung auf das Konto der VNBS Postbank Hannover, Konto-Nr. 21327-308, BLZ 250 100 30 (bitte keine Schecks!). Wir weisen darauf hin, dass mit der Anmeldung der Seminarvertrag zustande kommt. Für den Fall unzureichender oder überzähliger Anmeldung behalten wir uns den Rücktritt vor. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass bei kurzfristigen Abmeldungen (ab eine Woche vor Seminarbeginn) die Seminargebühr von uns geltend gemacht werden muss und wir in diesem Fall grundsätzlich keine Rückerstattung der Gebühr vornehmen können. Mit einer Übertragung der Teilnahmeberechtigung sind wir jedoch einverstanden, sofern uns Name und Anschrift des Ersatzteilnehmers rechtzeitig mitgeteilt werden.