Veranstaltung- und Seminararchiv

Ereignis

Revisionsrecht

21.03.2013 10:00 -17:00

Referenten:

RiBGH Prof. Dr. Henning Radke, Karlsruhe

RA Dr. Ali B. Norouzi, Berlin

in Hannover, Novotel, Podbielskistr. 21 - 23

Die Veranstaltung soll der Erörterung und Diskussion von Fragestellungen dienen, welche im Kontext des Revisionsrechts auftreten können. Einführend sollen die allgemeinen Anforderungen an eine Revisionsbegründungsschrift behandelt und dabei aufgezeigt werden, welche häufig auftretende Fehler einer möglicherweise in der Sache erfolgreichen Revision den Boden entziehen können. Anschließend soll anhand aktueller Rechtsprechung aufgezeigt werden, welche Anforderungen sich aus revisionsrechtlicher Perspektive bereits in der Tatsacheninstanz an den Verteidiger/die Verteidigerin stellen. Der abschließende Teil ist einer Auswertung aktueller revisionsrechtlicher Rechtsprechung vorbehalten. Es soll versucht werden, die einzelnen zu behandelnden Fragen sowohl aus anwaltlicher als auch aus richterlicher Perspektive darzustellen und zu behandeln, wobei die Veranstaltung im Ergebnis auf die Vermittlung der für die Führung einer erfolgreichen Revision erforderlichen Kenntnisse ausgerichtet ist.

 

Die Teilnehmer erhalten eine Bescheinigung nach § 15 FAO (5,5 Zeitstunden).

Anmeldungen bitte ausschließlich schriftlich, per Fax (0511 / 307 607 70) oder Email (vnbs(at)strafverteidiger-vnbs.de ) an die Geschäftsstelle der VNBS.

Die Teilnahmegebühr beträgt 130,00 € für Mitglieder der Strafverteidigervereinigungen und 190,00 € für Nicht-mitglieder. Für Kolleginnen und Kollegen, die nicht länger als drei Jahre zur Anwaltschaft zugelassen sind, beträgt der Beitrag 100,00 € (Mitglieder) bzw. 150,00 € (Nichtmitglieder). Die Teilnahmegebühr ist zahlbar mit der Anmeldung, und zwar ausschließlich durch Überweisung auf das Konto der VNBS Postbank Hannover, Konto-Nr. 21327-308, BLZ 250 100 30 (bitte keine Schecks!). Wir weisen darauf hin, dass mit der Anmeldung der Seminarvertrag zustande kommt. Für den Fall unzureichender oder überzähliger Anmeldung behalten wir uns den Rücktritt vor. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass bei kurzfristigen Abmeldungen (ab eine Woche vor Seminarbeginn) die Seminargebühr von uns geltend gemacht werden muss und wir in diesem Fall grundsätzlich keine Rückerstattung der Gebühr vornehmen können. Mit einer Übertragung der Teilnahmeberechtigung sind wir jedoch einverstanden, sofern uns Name und Anschrift des Ersatzteilnehmers rechtzeitig mitgeteilt werden.