Veranstaltung- und Seminararchiv

Ereignis

Verteidigung in der Strafvollstreckung

09.10.2020 15:00 -18:15

Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,

 

wir laden ein zu der Fortbildungsveranstaltung:

 

 

Verteidigung in der Strafvollstreckung

 

 

Referenten:     Klaus Steffens, Stellvertretender Bezirksleiter

                             Ambulanter Justizsozialdienst Niedersachsen

                        Michaela Weitkamp, Rechtspflegerin Staatsanwaltschaft Hannover

                            Prof. Dr. Helmut Pollähne, Rechtsanwalt Bremen

 

 

am 19.06.2020, 15:00 – 18:15 Uhr

Verschoben auf den 09.10.2020!

 

im InterCity Hotel, Rosenstraße 1, 30159 Hannover

 

 

Themenübersicht:

 

Häufig genug endet die Verteidigung mit Rechtskraft des Urteils. Dabei benötigt die/der Beschuldigte auch und gerade im Rahmen der Strafvollstreckung rechtlichen Beistand. In dieser Fortbildungsveranstaltung sollen in der Praxis häufig wiederkehrende Problemkreise aufgezeigt und diskutiert werden. Thematisiert werden sollen:

 

·        die Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen

·        Ladung zum Strafantritt/Haftaufschub

·        Zurückstellung der Strafvollstreckung gem. § 35 BtMG

 

Im Rahmen der Strafvollstreckung ist häufig die Zuständigkeit des Rechtspflegers bei der Staatsanwaltschaft gegeben, wir freuen uns deshalb sehr, dass Frau Rechtspflegerin Weitkamp referieren wird.

 

Der Ambulante Justizsozialdienst Niedersachsen kann gerade im Rahmen der Strafvollstreckung im Sinne des Verurteilten tätig werden, über das Aufgabengebiet und die Möglichkeiten des ASJD referiert der stellv. Bezirksleiter Hannover Herr Klaus Steffens.

 

 

Die Teilnehmenden erhalten eine Bescheinigung nach § 15 FAO (3 Zeitstunden).

 

Die Seminareinladung finden Sie hier.