Veranstaltung- und Seminararchiv

Ereignis

Verteidigung im Jugendstrafrecht

18.09.2020 15:00 -18:15

 Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,

wir laden ein zu der Fortbildungsveranstaltung:

 

Verteidigung im Jugendstrafrecht

Referenten:Riin AG Maria Kleimann, Hannover & RA FAfSt Dr. Holger Nitz, Hannover

am <s>24.04.2020,</s> wegen Coronavirus auf den 18.09.2020 verschoben,

15:00 - 18:15 Uhr im InterCityHotel, Rosenstraße 1, 30159 Hannover

Themenübersicht:

Das Jugendstrafrecht stellt an die Qualifikation der beteiligten Akteure hohe Anforderungen. Die jüngst umgesetzte EU-Richtlinie 2016/800 hat weitgehende Änderungen für das Recht der Pflichtverteidigung mit sich gebracht. Darüber hinaus enthält die Richtlinie Vorgaben zur Qualifikation der am Jugendstrafverfahren beteiligten Akteure.

In der Veranstaltung soll deshalb über die Grundpfeiler des Jugendstrafrechts, den Erziehungsgedanken, die Besonderheiten jugendlicher Normentwicklung und die jeweilige Rolle der am Verfahren Beteiligten sowie über prozessuale Besonderheiten diskutiert werden.

Die Veranstaltung soll Gelegenheit geben, über die mit den jüngsten Gesetzesänderungen verbundenen Konsequenzen zu diskutieren, die Rolle der Verteidigung soll dabei aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet werden.

Die Teilnehmenden erhalten eine Bescheinigung nach § 15 FAO (3 Zeitstunden).

Die Seminareinladung finden Sie hier.