Veranstaltung- und Seminararchiv
Ereignis
Neuregelung der Vermögensabschöpfung ab dem 01.07.2017
08.09.2017 14:00 -18:45Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,
wir laden ein zu einem Fortbildungsseminar:
Neuregelung der Vermögensabschöpfung ab dem 01.07.2017
Referent: OStA Dr. Alexander Retemeyer, Osnabrück
am Freitag, den 08.09.2017, 14.00 – 18.00 Uhr
im InterCityHotel, Rosenstr. 1, 30159 Hannover
Das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung ist zum 01.07.2017 in Kraft getreten. Daraus ergeben sich weitreichende Änderungen u. a. der §§ 73 ff. StGB aber auch u. a. der §§ 111b bis q StPO.
Herr Oberstaatsanwalt Dr. Retemeyer aus Osnabrück ist Leiter der Abteilung Vermögensabschöpfung bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück, Lehrbeauftragter der Universität Osnabrück im Studiengang Wirtschaftsstrafrecht und Autor zahlreicher Veröffentlichungen.
Das Seminar wird die Gründe für die Neuregelung und die Eckdaten der Neufassung sowie deren weitreichende Änderungen für die Praxis behandeln, so ist beispielsweise das Härteprinzip und die Rückgewinnungshilfe abgeschafft, das Bruttoprinzip gestärkt und die Härteprüfung auf das Voll-streckungsverfahren verlagert worden.
Zahlreiche Änderungen ergeben sich auch im Rahmen der vorläufigen Sicherung, Beschlagnahme und Arrest.
Schließlich werden Zuständigkeitsfragen und verfahrensrechtliche Probleme erörtert.
Die Teilnehmer erhalten eine Bescheinigung nach § 15 FAO (3,5 Zeitstunden).
Die Seminareinladung finden Sie hier.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen