Veranstaltung- und Seminararchiv

Ereignis

Neuregelung der Vermögensabschöpfung ab dem 01.07.2017

08.09.2017 14:00 -18:45

Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,

wir laden ein zu einem Fortbildungsseminar:

 

Neuregelung der Vermögensabschöpfung ab dem 01.07.2017

 Referent: OStA Dr. Alexander Retemeyer, Osnabrück

 

 am Freitag, den 08.09.2017, 14.00 – 18.00 Uhr

im InterCityHotel, Rosenstr. 1, 30159 Hannover 


Das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung ist zum 01.07.2017 in Kraft getreten. Daraus ergeben sich weitreichende Änderungen u. a. der §§ 73 ff. StGB aber auch u. a. der §§ 111b bis q StPO.

 Herr Oberstaatsanwalt Dr. Retemeyer aus Osnabrück ist Leiter der Abteilung Vermögensabschöpfung bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück, Lehrbeauftragter der Universität Osnabrück im Studiengang Wirtschaftsstrafrecht und Autor zahlreicher Veröffentlichungen.

 Das Seminar wird die Gründe für die Neuregelung und die Eckdaten der Neufassung sowie deren weitreichende Änderungen für die Praxis behandeln, so ist beispielsweise das Härteprinzip und die Rückgewinnungshilfe abgeschafft, das Bruttoprinzip gestärkt und die Härteprüfung auf das Voll-streckungsverfahren verlagert worden.

 Zahlreiche Änderungen ergeben sich auch im Rahmen der vorläufigen Sicherung, Beschlagnahme und Arrest.

 Schließlich werden Zuständigkeitsfragen und verfahrensrechtliche Probleme erörtert.

 Die Teilnehmer erhalten eine Bescheinigung nach § 15 FAO (3,5 Zeitstunden).

Die Seminareinladung finden Sie hier.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen