Veranstaltung- und Seminararchiv

Ereignis

Telekommunikationsüberwachung im Strafverfahren

24.03.2017 12:00 -17:45

Sehr geehrte Damen und Herren, 

wir laden ein zu einem Fortbildungsseminar:

Telekommunikationsüberwachung  im Strafverfahren

Referent: RA FAfSt Hans Meyer-Mews, Bremen

am Freitag, den 24.03.2017, 12:00 - 17:45 Uhr im Maritim Hotel & Congress Centrum Bremen, Hollerallee 99, 28215 Bremen 

Dieses Seminar findet im Vorfeld des 41. Strafverteidigertages vom 24. bis 26.03.2017 in Bremen statt. für die Teilnahme am Strafverteidigertag können bekanntlich 10 Fortbildungsstunden nach FAO bescheinigt werden. Zusammen mit diesem Seminar wäre das gesamte Jahreskontingent mit 15 Fortbildungsstunden abgedeckt.

Themenübersicht:

In dem Seminar sollen sämtliche Aspekte der Telekommunikationsüberwachung und ihrer Bedeutung für die Verteidigung erörtert werden.

  1. Anwendungsvoraussetzungen (Gesetzesvorbehalt, Richtervorbehalt, rechtliches Gehör, Verhältnismäßigkeit sowie Durchführung der TKÜ) 
  2. Rechtsschutz (Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Akteneinsicht) 
  3. Relative Beweisverwertungsverbote (Abwägungs- und Widerspruchslösung, datenschutzrechtlich begründete Beweiserhebungs- und Beweisverwertungsverbote, Katalogtaten, Zufallserkenntnisse)
  4. Reichweite Beweisverbote (Fernwirkung, hypothetische Ermittlungsverläufe)
  5. Absolute Beweisvertungsverbote (Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Kerbereich privater Lebensgestaltung)
  6. Ausgewählte Verwendungsverbote (Zivilrecht, Steuerrecht, Strafrecht)

Die Teilnehmer erhalten eine Bescheinigung nach § 15 FAO (5 Zeitstunden).

 Eine Seminareinladung finden Sie hier. 

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

RA Dr. Nitz

- Vorsitzender-