Stellungnahme

Ereignis

Titel: Presseerklärung "Ohne Geständnis keine Einstellung im Edathy-Verfahren"
25.02.2015

Presseerklärung

Ohne Geständnis keine Einstellung im Edathy-Verfahren

 

Vor dem Landgericht Verden hat am vergangenen Montag die Hauptverhandlung gegen den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Edathy begonnen. Die Staatsanwaltschaft Hannover hat nach Unterbrechung der Hauptverhandlung mitgeteilt, eine Verfahrenseinstellung gem. § 153a II StPO komme nur in Betracht, wenn der Angeklagte ein umfassendes und vorbehaltloses Geständnis ablege.

 

Die Vereinigung Niedersächsischer und Bremer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Geständnis eindeutig keine Voraussetzung für eine VErfhrenseinstellung nach dieser Vorschrift der Strafprozessordnung ist. § 153a StPO sieht vielmehr die Möglichkeit der Einstellung solcher Verfahren vor, wenn es ausreichend erscheint, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung z. B. durch eine Geldauflage zu beseitigen und die Schwere der Schuld dem nicht entgegensteht. Das bedeutet, dass die Schuld im Einzelfall als gering anzusehen wäre, bzw. höchstens mittleren Bereich vergleichbarer Fälle läge.

Die Einstellung des Verfahrens kann mit Zustimmung aller Verfahrensbeteiligter erfolgen, es werden in dem dann folgenden Gerichtsbeschluss gerade keine Feststellungen zur Sache getroffen, es erfolt somit keine Verurteilung. Die Unschuldsvermutung nach Art. 6 II der Menschenrechtskonventionist bei einer Einstellung nach § 153a StPO nicht widerlegt. Das hat das Bundesverfassungsgericht merhfach entschieden. Deshalb kann es gerade keine Voraussetzung für eine Einstellung nach dieser Vorschrift sein, dass der Angeklagte ein Geständnis ablegt.

 

"Wenn die Staatsanwaltschaft ein Geständnis zur Voraussetzung für eine Einstellung des Verfahrens macht, widerspricht dies zum einen den gesetzlichen Vorgaben und erscheint zum anderen bedenklich im Hinblick auf den Grundsatz des fairen Verfahrens" teilte der Vorsitzende der Strafverteidigervereinigung NIedersachsen/Bremen Dr. Holger Nitz mit.

 

Hannover, den 25.05.2015

 

Presseerklärung vom 25.02.2015 als Download

 

 

 

 

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