Stellungnahme

Ereignis

Presseerklärung zum Tod durch Brechmitteleinsatz in Bremen

10.01.2005
Startzeit: 00:01

0Stellungnahme der Vereinigung Niedersächsischer und Bremer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger  e.V.  (VNBS)

Wieder ist durch den Einsatz von Brechmitteln der Tod eines Menschen verursacht worden. Nachdem am 9.12.2002 in Hamburg der Kameruner Achidi John an den Folgen einer gewaltsamen Brechmittelvergabe verstorben war, ist es nunmehr in Bremen erneut zu einem tödlichen Verlauf dieser höchst umstrittenen Ermittlungsmethode gekommen.

Niemand kann hiernach mehr bestreiten, dass die gewaltsame Vergabe von Brechmitteln ausgesprochen gefährlich ist und einen tödlichen Verlauf nehmen kann.

In der Ärzteschaft wird die gegen den Willen des Betroffenen durchzuführende Verabreichung von Brechmitteln als gegen die ärztliche Ethik verstoßend überwiegend abgelehnt.

In der Rechtssprechung ist die Zulässigkeit der gewaltsamen Vergabe von Brechmittel zur Beweissicherung umstritten.Während das HansOLG Bremen offensichtlich keine rechtlichen Bedenken hat, hält das OLG Frankfurt diese Ermittlungsmethode für unzulässig.


Zuständig für die  Durchführung ist die Staatsanwaltschaft. Über die Zulässigkeit hat im Einzelfall ein Richter auf Antrag der Staatsanwaltschaft zu entscheiden. Nicht einmal dieses ist im vorliegenden Fall offensichtlich gesehen.

Die politischen Verantwortlichkeit liegt somit beim Senator für Justiz. Dieser hat es in der Hand, die Staatsanwaltschaft anzuweisen, diese Ermittlungsmethode durchzuführen oder sie zu unterlassen.

Der Senator für Justiz hat sich bisher erkennbar zu dem in seinem Zuständigkeitsbereich zu verantwortendem Todesfall nicht geäußert.

Wohl aber der Senator für Inneres in einer geradezu unerträglichen  und ignoranten Art und Weise.
Politisch halte er die gewaltsame Brechmittelvergabe nach wie vor für richtig, weil damit gefährliche Drogendealer überführt werden könnten. Wenn jemand daran sterbe, dann nicht wegen der Brechmittelvergabe, sondern weil derjenige sich geweigert habe die vermuteten Drogen freiwillig herauszugeben (TAZ Nord,7.1.05).

Der Innensenator offenbart damit ein Rechtsstaatsverständis, dass ihn untragbar für jedes öffentliche Amt macht. Keine staatliche Gewalt darf in Kauf nehmen, dass jemand durch umstrittene Ermittlungsmethoden zu Tode kommt. Wer dies vertritt kann nicht gleichzeitig oberster Polizeichef des Landes Bremen sein. Er steht nicht auf dem Boden der Landesverfassung und des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, deren oberstes Ziel immer noch der Schutz der Würde des Menschen ist. Zu diesen Menschen zählen auch mutmaßliche Straftäter und auch Schwarzafrikaner. Auch wenn diese verdächtig sind, mit Drogen zu handeln, haben sie das Recht auf körperliche Unversehrtheit und den Schutz ihrer Menschenwürde nicht verwirkt.

Im vorliegenden Fall ging es Presseberichten zu Folge um Rauschgift im Wert von 80 Euro.
Damit droht im Normalfall nicht einmal eine vollstreckbare Freiheitssttrafe. Wie jemand angesichts eines solchen Delikts die Verhältnismäßigkeit einer das Leben gefährdenden Ermittlungsmethode vertreten und befürworten kann, bleibt unerfindlich.

Die VNBS fordert den Senator für Inneres auf, die Konsequenzen aus seinen unerträglichen Äußerungen zu ziehen und zurückzutreten. Die VNBS fordert den Justizsenator des Landes Bremen auf den Verzicht auf die gewaltsamen Vergabe von Brechmittel als Beweisicherungsmaßnahme zu erklären.

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