Stellungnahme

Ereignis

Erklärung zu den Gefangenen des Afghanistan-Krieges in Guantanamo

19.04.2002
Startzeit: 00:01

Die Strafverteidigervereinigungen protestieren energisch gegen die Praxis der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika, Gefangene aus dem Afghanistan-Krieg ohne jeden rechtlichen Schutz zu internieren.

Das US-Militär hat im Kriegseinsatz in Afghanistan Hunderte von Menschen festgenommen. Über 200 dieser Gefangenen sind auf den Militärstützpunkt Guantanamo auf Kuba transportiert worden, wo sie noch immer unter menschenunwürdigen Bedingungen in Käfigen gehalten werden. Es soll sich um Mitglieder der Taliban oder der Al Qaida handeln. US-Präsident Bush hat ausdrücklich angeordnet, den Gefangenen weder die Schutzrechte der Genfer Konventionen für Kriegsgefangene noch zivile Schutzrechte, wie sie für Beschuldigte im Strafverfahren gelten, zuzubilligen. Den Gefangenen wird der Kontakt zu Anwälten oder Angehörigen verwehrt. Erst nach massiven internationalen Protesten ist wenigstens Vertretern des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz Zugang zu den Gefangenen gewährt worden.

Inzwischen hat die US-Regierung den angeblichen Taliban-Mitgliedern den Schutz des III. Genfer Abkommens über die Behandlung der Kriegsgefangenen zugebilligt, sie allerdings ausdrücklich nicht als Kriegsgefangene anerkannt. Die vermeintlichen Al-Qaida-Mitglieder bleiben aber weiterhin schutzlos; sie werden von der US-Regierung als "gesetzlose Kämpfer" eingestuft. Ihnen drohen Verfahren vor militärischen Sondergerichten unter Ausschluß der Öffentlichkeit. Das Urteil der Sondergerichte ist nicht anfechtbar. Den Gefangenen droht in diesen Verfahren die Todesstrafe.

Das Genfer Abkommen, das u.a. auch von den USA und Afghanistan unterzeichnet worden ist, schützt nicht nur die Angehörigen regulärer Streitkräfte, sondern auch Mitglieder von Milizen, Freiwilligenorganisationen und Widerstandsbewegungen, sofern sie (u.a.) von einem Verantwortlichen geführt werden, erkennbare Unterscheidungszeichen führen und ihre Waffen offen tragen. Ob die Al-Qaida-Mitglieder diese Voraussetzungen erfüllen, mag zweifelhaft sein. Gerade für solche Zweifelsfälle sieht Art. 5 des III. Genfer Abkommens vor, daß der Gefangene den Schutz des Abkommens genießt, bis seine Rechtsstellung durch ein zuständiges Gericht festgestellt worden ist. Diesen Mindestschutz verweigern die USA den angeblichen Al-Qaida-Mitgliedern ausdrücklich. Sie behandeln diese Gefangenen entgegen den internationalen Verpflichtungen als gesetzloses Freiwild und verweigern ihnen die fundamentalsten Rechte.

Die Strafverteidigervereinigungen fordern deshalb die Regierung der USA auf, sämtlichen Gefangenen des Afghanistan-Krieges mindestens den Schutz des III. Genfer Abkommens über die Behandlung von Kriegsgefangenen zu gewähren. Die deutsche Bundesregierung, die Europäische Kommission und den Rat der EU fordern wir auf, bei der US-Regierung auf die Einhaltung des Genfer Abkommens und die Abschaffung der Todesstrafe zu drängen.

Die Genfer Abkommen sind von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet und ratifiziert worden; sie sind geltendes innerstaatliches Recht. Mittlerweile steht fest, daß die Bundeswehr nicht nur zur Friedenssicherung in Kabul eingesetzt wird, sondern mit ihrem "Kommando Spezialkräfte" unmittelbar an Kampfhandlungen beteiligt war und ist. Für den Fall, daß die Gefangenen nicht nur von US-Streitkräften, sondern auch von der Bundeswehr gemacht worden sind, unterstehen die Gefangenen der Gewalt der Bundesrepublik Deutschland. Nach Art. 12 Abs. 2 des III. Genfer Abkommens ist die Übergabe von Gefangenen an eine andere Macht nur zulässig, wenn diese die Bestimmungen des Abkommens einhält. Das ist bezüglich der USA eindeutig nicht der Fall, eine Übergabe von Gefangenen an die USA somit unzulässig. Soweit Kriegsgefangene seitens der Bundeswehr an die USA übergeben worden sind, muß die Bundesrepublik Deutschland nach Art. 12 Abs. 3 des III. Genfer Abkommens für Abhilfe sorgen und die Gefangenen zurücknehmen. Wegen der allgemein bekannten menschen- und völkerrechtswidrigen Praxis der USA muß die Bundesrepublik Deutschland im Kriegseinsatz in Afghanistan vorbeugend dafür Sorge tragen, daß Kämpfer der anderen Partei, die sich ergeben, nicht in die Hände der USA fallen, sondern diese Gefangenen selbst übernehmen und nach den Regeln des Kriegsvölkerrechts menschenwürdig behandeln.

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