Stellungnahme

Ereignis

Presseerklärung zum Geldwäschebekämpfungsgesetz

05.06.2002
Startzeit: 00:01

Pressemitteilung der Strafverteidigervereinigungen zum Entwurf der Bundesregierung für ein neues Geldwäschebekämpfungsgesetz

Strafverteidigervereinigungen - Organisationsbüro

Pressemitteilung

zum Entwurf der Bundesregierung für ein neues

Geldwäschebekämpfungsgesetz

 

 

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Der Rechtsausschuss des Bundestages befasst sich am heutigen Mittwoch, den 05.06.2002, mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf für ein neues Geldwäschebekämpfungsgesetz (Bundestagsdrucksache 14/8739). Der Entwurf, der die europäische Richtlinie 2001/97 vom 04.12.2001 umsetzen soll, wird am 07.06.2002 im Bundestag und am 12.06.2002 im Bundesrat beraten.

Aus Sicht der Strafverteidigervereinigungen bestehen schwerwiegende Bedenken gegen den vorgelegten Entwurf, der massiv in die die Grundlage der freien Advokatur bildende Vertrauensbeziehung zwischen Rechtsanwalt und Mandant eingreift, ohne dass dies von der europäischen Richtlinie verlangt wird:

Die europäische Richtlinie hatte den Mitgliedstaaten ausdrücklich die Möglichkeit eingeräumt, entweder Rechtsanwälte gänzlich von der Anzeigepflicht wegen Geldwäscheverdachtes auszunehmen oder aber es den Rechtsanwälten im Fall einer Anzeigepflicht zu gestatten, ihre Mandanten über die Anzeige zu informieren.

Von diesen Spielräumen hat die Bundesregierung zulasten der Anwaltschaft nicht Gebrauch gemacht. Nach dem Gesetzesentwurf soll der Rechtsanwalt in bestimmten Fällen verpflichtet sein, bei der für ihn zuständigen Anwaltskammer gegen seinen Mandanten Anzeige wegen des Verdachtes der Geldwäsche zu erstatten und dies dem Mandanten gegenüber zu verschweigen. Die Rechtsanwaltskammern werden ohne eigenständige Entscheidungsbefugnis verpflichtet, jede Anzeige an die Strafverfolgungsbehörden weiterzuleiten.

Die Pläne der Bundesregierung sehen einen tiefgreifenden Eingriff in die Vertrauensbeziehung zwischen Rechtsanwalt und Mandant vor. Der Anwalt wird in den im Gesetzesentwurf vorgesehenen Fällen genötigt, hinter dem Rücken seines auf das Bestehen einer anwaltlichen Schweigepflicht vertrauenden Mandanten als Informant gegen diesen tätig zu werden. Aufgrund der Schweigepflicht des Rechtsanwalts gegenüber seinem Mandanten wird diesem die Möglichkeit genommen, dem Rechtsanwalt das Mandat zu entziehen.

Der vorgesehene Eingriff in die Beziehung zwischen Rechtsanwalt und Mandant berührt die Grundlagen des Berufsbildes und der Berufsausübung, namentlich auf dem besonders sensiblen Gebiet der Strafverteidigung. Rechtstatsächliche Erkenntnisse darüber, dass dieser Eingriff zur Geldwäschebekämpfung geeignet ist, liegen nicht vor. Bereits nach geltendem Recht darf der Rechtsanwalt die Geldwäsche in keiner Weise fördern.

Die Stratverteidigervereinigungen fordern den Gesetzgeber daher auf, die Spielräume der europäischen Richtlinie im Interesse der freien Advokatur, die ein zentrales Element des Rechtsstaates bildet, auszuschöpfen und die Rechtsanwälte von jeder Anzeigepflicht gegen ihre Mandanten zu befreien.

Berlin, 05.06.2002

v. Schlieffen, Rechtsanwalt

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