Stellungnahme

Ereignis

Vizepräsident der Frankfurter Polizei muss suspendiert werden !

24.02.2003
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Presseerklärung des Organisationsbüros der Strafverteidigervereinigungen vom 24.02.2003  

Vizepräsident der Frankfurter Polizei muss suspendiert werden

Der Rechtsstaat braucht kein ,,Folter - Gesetz", sondern ein Gesetz, das die Beiziehung eines Verteidigers ab Beginn der ersten Vernehmung eines Festgenommenen vorschreibt

Folter ist ohne Ausnahmen und Einschränkungen verboten. Das von Herrn Daschner laut dpa nun geforderte ,,Folter-Gesetz" würde gegen den verfassungs­rechtlichen Grundsatz der Unantastbarkeit der Menschenwürde (Art. 1 GG) und gegen das ausdrückliche Folterverbot in Art. 3 der europäischen Menschen­rechtskonvention verstoßen.

Unabhängig davon, dass von der Absolutheit des Folterverbots keine Ausnahmen denkbar sind, ist Herrn Daschner und allen seinen Rechtfertigern entgegen zu halten, dass es angesichts der konkreten Situation abwegig erscheint. das Ver­halten des Polizeibeamten damit zu rechtfertigen, die Androhung der Folter sei das einzige und letzte ihm zur Verfügung stehende Mittel zur Rettung des Lebens des Kindes gewesen. Inwieweit sämtliche zulässigen Vernehmungsmethoden ausgeschöpft wurden, entzieht sich unserer Kenntnis.

Fest steht aber, dass offenbar nicht versucht wurde, das erwünschte Verneh­mungsziel durch Einschaltung eines Verteidigers für den Beschuldigten zu errei­chen. Die Folterandrohung erfolgte, nachdem der Beschuldigte ,,stundenlang" (Daschner lt. AP/DDP) ohne Verteidiger verhört worden war.

Zwar muss der Verteidiger im Interesse des Mandanten handeln und wir wissen nicht, welchen Rat er gegeben hätte. Es erscheint jedoch sehr naheliegend, dass ein Verteidiger -  wenn ein Entführungsopfer gerettet werden kann - im wohlver­standenen Interesse des Mandanten diesem raten würde, den Aufenthaltsort preiszugeben.

Die Tatsache, dass nicht einmal versucht wurde, diesen Weg zu beschreiten. of­fenbart, dass die von Herrn Daschner behauptete und von seinen Rechtfertigern unterstellte Abwägung nicht stattgefunden hat, sondern hier ein hochrangiger Po­lizeibeamter das Gewaltmonopol des Staates skrupellos für rechtswidriges Han­deln ausgenutzt hat.

Dieser Fall zeigt einmal mehr, dass es dringend notwendig ist, eine gesetzliche Regelung zu schaffen, die gewährleistet, dass festgenommene Beschuldigte nur in Anwesenheit eines Verteidigers vernommen werden.

Vieles spricht dafür, dass Herr Daschner ein Verbrechen begangen hat. Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass er bis zur Klärung der Vorwürfe vom Dienst suspendiert wird.

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